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Position 1. Gewicht: Normalgewicht über 1,4 bis 1,8 kg. Mindestgewicht 1,2 kg, Höchstgewicht 1,8 kg. Position 2. Körperform und Bau: Der Körper ist relativ gedrungen, vorne und hinten gleichmäßig breit; die Rückenlinie ist recht kurz und hinten gut abgerundet. Die Läufe sind entsprechend dem Zwergtyp kurz. Die Blume entspricht dem Größenrahmen und liegt fest am Körper an. Rammler und Häsin sind frei von jeglichem Wammenansatz. Der Kopf ist kurz und kräftig sowie dicht am Körper angesetzt. Er tritt auch bei der Häsin markant in Erscheinung. Die Schnauz- und Stirnpartie sind relativ breit ausgeprägt (Stirnbreite beim Rammler in Augenhöhe ca. 5,5 cm, bei der Häsin ca. 5 cm). Die Ohren entsprechen dem Größen- rahmen und dem Typ der Zwerg-Schecken. Sie werden zusammenstehend, nach oben leicht v-förmig geöffnet getragen. Sie sollen kräftig und fest im Gewebe und oben schön abgerundet sein. Die Ohrenlänge gilt mit ca. 6,5 cm als ideal. Die Mindestlänge beträgt 5,5 cm, die Höchstlänge 8 cm. Position 3 Fell: Das Fellhaar ist kurz, dicht und weich und zeigt eine elastische, gleichmäßige Begrannung ohne über stehende grobe Haarspitzen. Die Ohren sind gut behaart. Position 4. Kopfzeichnung: Die Kopfzeichnung besteht aus dem Schmetterling, den Augenringen, den Backenpunkten und der Ohrenzeichnung. Der Schmetterling soll gut ausgeprägt sein. Dazu gehören ein schön abgerundeter Dorn und volle Flügel, die den Unterkiefer beidseitig einfassen. Die Augenringe sind geschlossen und gleichmäßig breit. Die Backenpunkte sind rund oder oval und stehen möglichst frei unter den Augenringen. Die Ohrenzeichnung ist am Ohrenansatz scharf abgegrenzt. | ||||||||||
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Position 5. Rumpfzeichnung: Die Rumpfzeichnung wird vom Aalstrich und der Seitenzeichnung gebildet. Der Aalstrich geht gleichmäßig breit (etwa 1,5 bis 2 cm) vom Genick bis zur Blumenspitze durch. Die Seitenzeichnung besteht aus einzelnen, möglichst frei stehenden, nicht zu großen Flecken von etwa 2 bis 3 cm Durchmesser. Sie sollen auf beiden Seiten auf Flanken und Schenkeln gleichmäßig verteilt sein. Auf jeder Seite werden etwa 5 bis 7 Seitenflecken gewünscht. Flecken an Brust, Bauch, Läufen oder Unterseite der Blume bleiben unberücksichtigt. Bei der Beurteilung der Zeichnung ist die im Vergleich zu den Klein-Schecken geringere Körperoberfläche zu berücksichtigen. Position 6. Farbe: Anerkannt sind die Farbenschläge Schwarz-Weiß, Blau-Weiß, Havannafarbig-Weiß und Dreifarbig. Die Grundfarbe ist rein weiß, mit gutem Glanz versehen. Ebenso weiß ist die Unterfarbe, die sich von der Grundfarbe nicht unterscheidet. Die Zeichnungsfarbe Schwarz, Blau, Havannafarbig bzw. Schwarz-Gelb soll rein und nicht mit andersfarbigen Haaren durchsetzt sein. Die Augen der schwarz-weißen und der dreifarbigen Tiere sind braun, die der blau-weißen Tiere sind blaugrau, die der havannafarbig-weißen Zwerg-Schecken braun, leicht rot durchleuchtend. Die Krallen sind farblos (weiß). Position 7. Pflegezustand: Siehe »Allgemeines«. | ||||||||||
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Leichte Fehler: Allgemeine Form und Fellfehler. Für die Beurteilung der Ohrenlänge (Position 2) gelten folgende Richtwerte: Etwas kurze Ohren unter 6cm und etwas lange Ohren über 7,5 cm - je nach Abweichung bis zu einem Punkt Abzug. Position 4: Gezackter Schmetterling; unschöner Dorn; fleischfarbener Lippenspalt; Einseitiges Fehlen der Unterkiefereinfassung. Ungleichmäßige, grobe Augenringe. Unreine Oh- renansätze. Unreiner Kopf (Spritzer). Position 5: Gezackter oder ungleichmäßiger, breiter oder schmaler Aalstrich. Unterbrechung des Aalstrichs vom Genick bis zu den Schulterblättern oder vom Ansatz der Blume bis zur hochgelegten Blumenspitze. Am Aalstrich leicht anhängende Seitenzeichnung; Schwache, volle oder ungleichmäßige Seitenzeichnung. Anlage zur Kettenzeichnung. Position 6: Gelblicher Anflug in der Grundfarbe. Unreine oder mit weißen Haaren leicht durch- setzte Zeichnungsfarbe und Ohrenränder. Weiße Flecken in den Seitenzeichnungs- punkten und/oder in den Augenringen im Bereich des Augenringzackens. Schwere Fehler: Allgemeine Form- und Fellfehler. Für die Beurteilung der Ohrenlänge (Position 2) gelten folgende Richtwerte: Ohrenlänge unter 5,5 cm oder über 8 cm. Position 4: Unvollständiger Schmetterling; fehlender Dorn; große Zacken in den Schmetterlings- flügeln.Gänzlich fehlende seitliche Unterkiefereinfassung. Am Unterkiefer geschlossene Einfassung.Weiße Nasenspitze oder weißer Lippenspalt. Anhängender Backenpunkt; Fehlen eines oder beider Backenpunkte; doppelter Backenpunkt einoder beidseitig. Nicht geschlossener Augenring; Zusammenhängen eines oder beider Augenringe mit dem Schmetterling oder der Ohrenzeichnung. Position 5: Deutlich sichtbare Unterbrechung des Aalstriches zwischen den Schulterblättern und der hochgelegten Blumenspitze. Starkes Zusammenhängen der Seitenzeichnung mit dem Aalstrich. Weniger als 3 Seitenflecken auf einer Seite. Fehlen eines Zeichnungs- merkmals. Position 6: Stark unreine, stark mit weißen Haaren durchsetzte Zeichnungsfarbe. Zweierlei Zeichnungsfarben, außer bei den dreifarbigen Zwerg-Schecken. Weiße Flecken im Schmetterling, im Augenring (außer im Bereich des Augenringzackens), in der Ohrenfarbe oder im Aalstrich. Vorhandensein nur einer Zeichnungsfarbe in einem Zeichnungsmerkmal (mit Ausnahme der Backenpunkte) bei den dreifarbigen Tieren. Andere als die geforderte Augenfarbe, farbige Krallen | ||||||||||